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Barrierefreie Speisekarte: Was das BFSG für Restaurants bedeutet

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Wann Ihre QR-Speisekarte betroffen sein kann und wie Sie Kontrast, Schrift und Screenreader-Tauglichkeit umsetzen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Auch Restaurants stellen sich seitdem die Frage: Muss meine QR-Speisekarte barrierefrei sein? Die Antwort hängt davon ab, was Ihre digitale Karte kann. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage, ordnet typische Szenarien ein und zeigt, wie Sie Ihre Speisekarte praktisch barrierefrei gestalten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act, der EU-Richtlinie 2019/882. Es verpflichtet Wirtschaftsakteure, bestimmte Produkte und verbraucherorientierte Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, und gilt seit dem 28. Juni 2025.

Erfasst sind unter anderem Selbstbedienungsterminals, Computer, Smartphones und E-Book-Reader sowie Dienstleistungen wie Telekommunikation, Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Der letzte Punkt ist für die Gastronomie der relevante: Wer Verbrauchern über eine Website oder Web-Anwendung den Abschluss von Verträgen ermöglicht, also zum Beispiel Online-Bestellung oder Online-Bezahlung, erbringt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr und kann damit in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Wichtig ist die Ausnahme für Kleinstunternehmen: Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Viele kleine Gastronomiebetriebe dürften darunter fallen. Ob die Ausnahme im Einzelfall greift, sollten Sie bei Unsicherheit rechtlich prüfen lassen.

Gilt das BFSG für die Speisekarte in meinem Restaurant?

Eine rein anzeigende digitale Speisekarte ohne Bestell- oder Bezahlfunktion fällt nach verbreiteter Einschätzung häufig nicht unter das BFSG, weil sie keinen elektronischen Geschäftsabschluss ermöglicht. Sobald Gäste über die Karte online bestellen oder bezahlen können, kann das Angebot dagegen als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr in den Anwendungsbereich fallen.

Die folgende Tabelle ordnet typische Szenarien ein. Sie ist eine Orientierung und keine rechtsverbindliche Bewertung des Einzelfalls:

Szenario Einschätzung zum BFSG
Gedruckte Speisekarte Nicht erfasst, das BFSG regelt digitale Produkte und Dienstleistungen
QR-Speisekarte nur zur Ansicht Häufig nicht erfasst, da kein elektronischer Vertragsschluss stattfindet
QR-Speisekarte mit Bestellung oder Bezahlung am Tisch Kann als E-Commerce-Dienstleistung betroffen sein
Online-Shop, Liefer- oder Abholbestellung über die eigene Website Kann betroffen sein, gleiche Logik wie beim Bestellen am Tisch
Selbstbedienungsterminal im Lokal Terminals gehören zu den vom BFSG erfassten Produktkategorien; hier ist vor allem der Hersteller gefordert, Betreiber sollten auf konforme Geräte achten

Kurz gesagt: Je mehr Ihre digitale Karte einem Webshop ähnelt, desto eher kann das BFSG greifen. Wie kontaktloses Bestellen im Restaurant technisch funktioniert, erklären wir in einem eigenen Artikel.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei einer digitalen Speisekarte konkret?

Barrierefrei ist eine digitale Speisekarte, wenn Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen sie ohne fremde Hilfe wahrnehmen, bedienen und verstehen können. Als technischer Maßstab dienen in der Praxis die europäische Norm EN 301 549 und die dahinterliegenden Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Die vier Grundprinzipien lassen sich direkt auf die Speisekarte übertragen:

  • Wahrnehmbar: Ausreichende Kontraste, skalierbare Schrift, Alternativtexte für Bilder.
  • Bedienbar: Große Touch-Flächen, Bedienung ohne Zeitdruck, keine Funktionen, die nur mit präzisen Gesten erreichbar sind.
  • Verständlich: Klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen im Bestellprozess.
  • Robust: Sauberes, semantisches HTML, das mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien funktioniert.

Welche konkreten Maßnahmen machen eine Speisekarte barrierefrei?

Die wichtigsten Maßnahmen betreffen Kontrast, Schriftgröße, Screenreader-Tauglichkeit, Alternativtexte und einfache Sprache. Die meisten davon verbessern die Karte für alle Gäste, nicht nur für Menschen mit Behinderung.

1. Kontrast und Farben prüfen

Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Die WCAG empfehlen für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Hellgraue Schrift auf weißem Grund oder Text auf Foodfotos scheitert daran regelmäßig. Wichtig außerdem: Informationen dürfen nicht nur über Farbe transportiert werden. Ein Allergenhinweis, der ausschließlich als rotes Symbol erscheint, ist für Gäste mit Farbfehlsichtigkeit unsichtbar. Kombinieren Sie Farbe immer mit Text oder Symbol plus Beschriftung.

2. Schriftgrößen und Zoom ermöglichen

Die Schrift sollte auf dem Smartphone ohne Zoomen lesbar sein und sich per Systemeinstellung oder Browser auf mindestens das Doppelte vergrößern lassen, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden. Davon profitieren auch ältere Gäste ohne diagnostizierte Sehbehinderung, eine in der Gastronomie große Gruppe.

3. Screenreader-Kompatibilität sicherstellen

Blinde und stark sehbehinderte Gäste nutzen Screenreader wie VoiceOver oder TalkBack. Damit das funktioniert, braucht die Karte eine saubere Überschriftenstruktur, beschriftete Buttons und logische Lesereihenfolge. Eine Speisekarte, die nur als eingebettetes Foto oder als eingescanntes PDF vorliegt, ist für Screenreader praktisch unlesbar. Eine echte HTML-basierte digitale Speisekarte ist hier klar im Vorteil.

4. Alternativtexte für Bilder hinterlegen

Jedes Gerichtfoto braucht einen kurzen Alternativtext, der beschreibt, was zu sehen ist. Preise, Allergene und Beschreibungen müssen als Text vorliegen und dürfen nie ausschließlich im Bild stehen.

5. Einfache Sprache verwenden

Kurze Sätze, gängige Begriffe und erklärte Fachwörter helfen Gästen mit kognitiven Einschränkungen ebenso wie internationalen Gästen. Wer "Sud von fermentiertem Knollengemüse" schreibt, darf sich über Rückfragen nicht wundern. Klare Struktur mit wenigen Kategorien erleichtert zusätzlich die Orientierung.

6. Bestell- und Bezahlprozess barrierefrei gestalten

Wenn Ihre Karte Bestellungen entgegennimmt, gilt die Barrierefreiheit für den gesamten Ablauf: Warenkorb, Formulare, Bezahlseite und Bestätigung. Formularfelder brauchen Beschriftungen, Fehlermeldungen müssen konkret sagen, was zu korrigieren ist, und Zeitlimits sollten großzügig sein. Beachten Sie parallel die Datenschutzanforderungen, die wir im Artikel DSGVO im Restaurant beschreiben.

Warum lohnt sich eine barrierefreie Speisekarte auch ohne gesetzliche Pflicht?

Barrierefreiheit vergrößert schlicht die Zahl der Gäste, die Ihre Karte problemlos nutzen können. In Deutschland leben mehrere Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, hinzu kommen deutlich mehr Menschen mit altersbedingten Seh- und Motorikeinschränkungen.

Dazu kommen praktische Nebeneffekte:

  • Gut strukturierte, kontrastreiche Karten sind für alle Gäste schneller erfassbar und reduzieren Rückfragen ans Personal.
  • Sauberes, semantisches HTML verbessert zugleich Ladezeit und Auffindbarkeit in Suchmaschinen.
  • Einfache Sprache und klare Struktur zahlen direkt auf die Verständlichkeit für internationale Gäste ein.
  • Wer Barrierefreiheit früh mitdenkt, vermeidet teure Nachbesserungen, falls der eigene Betrieb später in den Anwendungsbereich des BFSG hineinwächst.

Barrierefreiheit ist damit weniger eine Compliance-Übung als ein Qualitätsmerkmal, ähnlich wie eine korrekte Allergenkennzeichnung nach LMIV. Beides signalisiert Gästen, dass ihr Betrieb an sie gedacht hat.

Wie setzen Sie die Anforderungen praktisch um?

Der pragmatische Weg führt über eine Bestandsaufnahme der eigenen Karte und die Wahl einer Software, die Barrierefreiheit technisch mitbringt. Als Betreiber müssen Sie die Technik nicht selbst bauen, aber Sie sollten sie bewusst auswählen und Ihre Inhalte entsprechend pflegen.

  1. Ist-Zustand prüfen: Testen Sie Ihre Karte mit aktiviertem Screenreader, bei starker Schriftvergrößerung und mit einem kostenlosen Kontrast-Prüftool.
  2. Rechtliche Einordnung klären: Prüfen Sie, ob Ihre Karte Bestell- oder Bezahlfunktionen hat und ob die Kleinstunternehmer-Ausnahme für Ihren Betrieb greifen könnte. Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.
  3. Anbieter in die Pflicht nehmen: Fragen Sie Ihren Softwareanbieter konkret nach Orientierung an WCAG beziehungsweise EN 301 549. SpeiseCloud setzt auf semantisches HTML ohne App-Zwang, skalierbare Schrift und textbasierte Allergenfilter, sodass die technische Grundlage für eine barrierefreie Karte vorhanden ist.
  4. Eigene Inhalte pflegen: Alternativtexte, verständliche Beschreibungen und vollständige Allergenangaben liegen in Ihrer Hand, nicht beim Anbieter.
  5. Personal sensibilisieren: Bieten Sie Hilfe beim Öffnen der Karte an und halten Sie auf Wunsch eine Alternative bereit, zum Beispiel eine gut lesbare gedruckte Karte in großer Schrift.
Fazit: Das BFSG macht Barrierefreiheit für digitale Angebote zur gesetzlichen Anforderung, wobei die konkrete Betroffenheit eines Restaurants vom Funktionsumfang der Karte und von der Betriebsgröße abhängt. Unabhängig von der rechtlichen Pflicht gilt: Kontrast, skalierbare Schrift, Screenreader-Tauglichkeit, Alt-Texte und einfache Sprache machen Ihre Speisekarte für alle Gäste besser. Dieser Artikel ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zur barrierefreien Speisekarte und zum BFSG

Muss meine gedruckte Speisekarte nach dem BFSG barrierefrei sein?

Nein, das BFSG regelt digitale Produkte und Dienstleistungen, gedruckte Speisekarten fallen nicht darunter. Eine gut lesbare Druckversion mit großer Schrift ist trotzdem ein sinnvolles Angebot für Gäste mit Seheinschränkungen.

Fällt meine QR-Speisekarte ohne Bestellfunktion unter das BFSG?

Eine reine Anzeige-Karte ohne Bestell- oder Bezahlmöglichkeit fällt nach verbreiteter Einschätzung häufig nicht in den Anwendungsbereich, weil kein elektronischer Vertragsschluss stattfindet. Verbindlich klären lässt sich das nur im Einzelfall, im Zweifel mit anwaltlicher Beratung.

Gilt das BFSG auch für kleine Restaurants?

Für Dienstleistungen sieht das BFSG eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme vor. Viele kleine Gastronomiebetriebe dürften davon profitieren, sollten die Voraussetzungen aber konkret für ihren Betrieb prüfen.

Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Einhaltung wird von Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert, die Nachbesserungen verlangen und je nach Verstoß Bußgelder verhängen können. Wer betroffen ist, sollte das Thema deshalb nicht aussitzen, sondern mit einer Bestandsaufnahme der eigenen digitalen Angebote beginnen.

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