Pflicht für Gastronomen, die 14 Hauptallergene nach LMIV in der Speisekarte klar auszuweisen.
Die Allergenkennzeichnung ist seit 2014 in der EU Pflicht – geregelt durch die LMIV (EU-Verordnung Nr. 1169/2011). Restaurants müssen die 14 Hauptallergene entweder schriftlich in der Speisekarte oder mündlich auf Nachfrage kommunizieren können.
Wichtig: Bei mündlicher Auskunft muss ein schriftliches Referenzdokument vorhanden sein, das das Personal einsehen kann. Empfehlung: schriftliche Kennzeichnung direkt in der Speisekarte – das schützt vor Missverständnissen und ist rechtssicherer.
Offizielle Quelle: BMEL – Allergenkennzeichnung
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