EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Nr. 1169/2011): regelt die Pflichtangaben zu Allergenen und Zutaten in Speisekarten.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung Nr. 1169/2011) gilt seit Dezember 2014 in allen EU-Mitgliedsstaaten – also auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz (CH über separate Lebensmittelgesetzgebung). Sie verpflichtet Gastronomiebetriebe, 14 Hauptallergene in ihrer Speisekarte oder mündlich auf Nachfrage zu kommunizieren.
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € belegt werden. Digitale Speisekarten wie SpeiseCloud ermöglichen eine automatische, stets aktuelle Allergenkennzeichnung.
Offizielle Quellen: EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 · BfR – Bundesamt für Risikobewertung
SpeiseCloud löst viele dieser Themen automatisch – von LMIV bis Mehrsprachigkeit.
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