Förderung Restaurant-Digitalisierung: DEHOGA, KfW & Bundesprogramme
Welche staatlichen Förderungen gibt es für die Digitalisierung von Restaurants? Übersicht aller relevanten Programme mit Antragstipps.
Digitalisierung in der Gastronomie kostet Geld – aber der Staat hilft. Verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene unterstützen Gastronomen bei der Digitalisierung. Dieser Artikel erklärt, welche Förderungen für Restaurant-Digitalisierung verfügbar sind, wie man sie beantragt und was wirklich förderfähig ist.
Warum Förderung für Restaurant-Digitalisierung?
Die Bundesregierung und die EU haben erkannt: Die Digitalisierung des Mittelstands – dazu zählt die Gastronomie – ist ein wirtschaftspolitisches Ziel. Wer investiert, bekommt Unterstützung. Das gilt für Kassensysteme, Bestellsoftware, digitale Menüs, Online-Reservierungssysteme und mehr.
Bundesweite Förderprogramme
Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU (BMWi)
Das Bundesförderprogramm "Digital Jetzt" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in Digitaltechnologien. Für die Gastronomie relevant:
- Förderquote: 40–70% der förderfähigen Ausgaben (je nach Unternehmensgröße)
- Maximale Förderung: €50.000 pro Unternehmen
- Förderfähig: Hard- und Software für Digitalisierung, Schulungskosten
- Beispiel: Anschaffung eines digitalen Bestellsystems, Tablets für den Tischservice, POS-Software
KfW-Förderkredite für Gastronomie
Die KfW Bank bietet zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Digitalisierung:
- KfW-Unternehmerkredit: Günstige Zinsen für Investitionen ab €5.000
- ERP-Digitalisierungskredit: Speziell für Digitalprojekte, inkl. Software und Beratung
- Laufzeit: 5–25 Jahre, je nach Investitionsart
- Tilgungsfreie Jahre: Möglich, was den Cashflow in der Startphase entlastet
Landesspezifische Förderprogramme
| Bundesland | Programm | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | BayernFonds Digital | Bis zu €100.000, auch für Gastgewerbe |
| NRW | Digitalisierungsförderung.NRW | Beratungsförderung bis €3.000 |
| Baden-Württemberg | Invest BW | 25% Zuschuss für Digitalisierungsinvestitionen |
| Berlin | Berlin Invest | Zinsgünstige Darlehen für KMU |
| Hamburg | IFB Hamburg Digitalisierung | Zuschüsse bis €15.000 |
| Sachsen | SAB Digital | Bis zu 50% Förderung für digitale Infrastruktur |
DEHOGA: Was der Verband für Gastronomen tut
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) ist keine Förderinstitution, aber eine wichtige Anlaufstelle:
- Beratung zu Förderprogrammen: Landesverbände kennen aktuelle Programme
- Sammeleinkauf: Vergünstigte Software-Lizenzen für Mitglieder
- Schulungen und Webinare: Kostenlose Weiterbildung zu Digitalisierungsthemen
- Interessenvertretung: Lobbying für gastrofreundliche Digitalisierungs-Rahmenbedingungen
Was ist förderfähig? Die Checkliste
| Investition | Typischerweise förderfähig? |
|---|---|
| Digitale Speisekarten-Software (SaaS) | ✅ Ja, laufende Kosten oft 12-24 Monate förderfähig |
| Tablets/Hardware für Tischbestellung | ✅ Ja, als Hardware-Investition |
| POS-System / Kassensoftware | ✅ Ja, sehr häufig förderfähig |
| Online-Reservierungssystem | ✅ Ja |
| Website-Erstellung / SEO | ⚠️ Je nach Programm, oft teilweise |
| Schulungskosten (Digitalisierung) | ✅ Ja, meist bis 50% förderfähig |
| Beratungskosten | ✅ Ja, mit separaten Beratungsförderungen |
| Laufende Lizenzkosten (monatlich) | ⚠️ Oft nur für 12-24 Monate förderfähig |
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Digitalisierungsförderung
-
Investitionsplan erstellen
Was wollen Sie investieren? Konkrete Software, Hardware, Schulungen. Holen Sie Angebote ein (z.B. von SpeiseCloud). -
IHK oder DEHOGA kontaktieren
Ihre regionale Industrie- und Handelskammer kennt aktuelle Förderprogramme und gibt kostenlose Erstberatung. -
Förderprogramm auswählen
Basierend auf Unternehmensgröße, Investitionshöhe und Bundesland das passende Programm identifizieren. -
Antrag VOR der Investition stellen
Wichtig: Bei den meisten Programmen müssen Sie den Förderantrag stellen, bevor Sie die Investition tätigen. Rückwirkende Förderung ist selten möglich. -
Bewilligung abwarten
Warten Sie auf den Bewilligungsbescheid, bevor Sie Verträge abschließen. Oder nutzen Sie das "Vorzeitige Maßnahmenbeginns"-Verfahren, wenn Sie schnell handeln müssen. -
Investieren und Belege sammeln
Alle Rechnungen, Zahlungsbelege und Verträge sorgfältig aufbewahren – sie werden für die Endabrechnung benötigt. -
Auszahlung beantragen
Nach Abschluss der Investition Verwendungsnachweis einreichen, dann erfolgt die Auszahlung.
ROI-Berechnung: Lohnt sich die Förderung trotz Aufwand?
Investition: €8.000 (digitale Speisekarte + Tablets + Schulung)
Förderung (50%): €4.000
Eigenanteil: €4.000
Erwartete Umsatzsteigerung durch digitale Speisekarte: +15% (laut Praxisstudien)
Bei Monatsumsatz €30.000: +€4.500/Monat
Amortisation des Eigenanteils: unter 1 Monat.
Fazit: Förderungen sind oft ungenutzt
Ein Großteil der verfügbaren Digitalisierungsförderungen für Gastronomen wird nicht abgerufen – aus Unwissenheit oder wegen des wahrgenommenen bürokratischen Aufwands. Dabei lohnt sich der Aufwand fast immer: Selbst wenn Sie "nur" 30% Ihrer Investition gefördert bekommen, beschleunigt das die Amortisation erheblich.
Kombiniert mit einer durchdachten Digitalisierungsstrategie und den richtigen Tools können Gastronomen ihre Investitionskosten erheblich senken – und gleichzeitig von den Effizienz- und Umsatzvorteilen profitieren.
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